Corona-Lockerungen: Zutritt zu Hallen wieder nach 3G-Regeln

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Die Corona-Regeln in Hessen werden nach und nach gelockert. Das hat auch Auswirkungen auf unseren Trainings- und Spielbetrieb.

Seit dem 4. März gelten in Hessen neue Regeln. Ab sofort gilt für Sporthallen wieder die 3G-Regel (und nicht wie bisher die 2G-Plus-Regel). Das heißt, in Sporthallen dürfen alle Personen anwesend sein, die die 3G-Regel erfüllen. Das gilt voraussichtlich bis zum 19. März. Was danach gilt, wissen wir noch nicht. Sobald sich das ändert, teilen wir euch die neuen Regeln wie gewohnt direkt mit.

Wer erfüllt die 3G-Regeln?

Zugang zur Halle haben Personen mit folgendem Nachweis:

  • Genesen: Als Nachweis einer vorherigen Infektion ist ein Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) notwendig. Das Datum der Abnahme des positiven PCR-Test muss mindestens 28 und darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
  • oder Geimpft: Grundsätzlich sind zwei Impfungen für den vollständigen Impfschutz (2G) erforderlich, auch bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson.
  • oder Getestet: Die zugrundeliegende Testung muss mit einem zugelassenen verkehrsfähigen Test erfolgt sein und darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Ein Selbsttest zählt nicht als Nachweis.

Ausnahmen (auch diese Personen dürfen die Hallen betreten):

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Was gilt für Testhefte?

Für Schülerinnen und Schüler zählt das Testheft als Nachweis. Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests im Testheft gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich. Das Testheft gilt auch an Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis. In den Ferien wird eine regelmäßige Teilnahme an Bürgertestungen empfohlen. Bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.

Wann können wir wieder in die HöMS (ehemals HPA)?

Das wissen wir noch nicht?  Anscheinend wollen die Verantwortlichen erst nach dem 20. März, also nach der Sitzung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder, über die Mitbenutzung der externen Gruppen beraten und entscheiden. Manfred, der Präsident des Hauptvereins, hat sich darüber bereits bei den Verantwortlichen schriftlich beschwert und darum gebeten, die Entscheidung nochmals zu überdenken. Sobald wir mehr wissen, lassen wir es euch wissen.