Baldige Wiederaufnahme des Spielbetriebes

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Die Stadt wird ab Montag, 18. Mai die städtischen Sporthallen wieder für Vereine öffnen, allerdings unter strengen Auflagen.

Wir sind bereits in der Abstimmung mit dem Hauptverein, ab wann wir in der Dilthey-Leibniz-Halle und der Halle am Elsässer Platz wieder Badminton spielen können. Wann die Halle der Hessischen Polizeiakademie für uns wieder öffnet, wissen wir noch nicht.

Auch wir als Vorstand würden uns wünschen, dass wir uns wie gewohnt zum Training oder freien Spiel treffen könnten. Das ist aber leider nicht der Fall. 🙁 Wir müssen zahlreiche Vorschriften beachten und appellieren auch an euch, diese einzuhalten. Die Stadt kontrolliert, ob das der Fall ist. Bei einem Verstoß verbietet die Stadt allen Vereinsmitgliedern den Trainings- und Übungsbetrieb. Das wollen wir vermeiden.

Bitte kommt nicht unangemeldet in die Hallen. Falls ihr das tut, könnt ihr leider nicht mitspielen. Bitte lest unbedingt weiter. In diesem Beitrag steht, was wir tun und beachten müssen, damit wir wieder Badminton spielen können.

Wann geht es endlich wieder los?

Auch wenn die städtischen Hallen ab Montag wieder geöffnet sind, können wir heute noch nicht sagen, ab wann wir wieder in den Hallen Badminton spielen können. Das hängt damit zusammen, dass wir ein Dokument unterschreiben müssen. Wer das Dokument unterschreiben muss, der Hauptverein oder wir als Badmintonabteilung, ist noch unklar. Wir befinden uns bereits in der Abstimmung mit dem Hauptverein und bitten noch um etwas um Geduld. Sobald wir mehr wissen, informieren wir euch an dieser Stelle.

Wie melde ich mich fürs freie Spiel an?

Da auch wir als Vorstand uns an die neue Situation gewöhnen müssen, starten wir vorerst nur mit dem freien Spiel. Wir informieren euch zeitnah, ab wann und wie das Senioren- und Jugendtraining wieder beginnt. Natürlich können auch Jugendliche zum freien Spiel kommen.

Ihr müsst euch für jedes freie Spiel bei Doodle anmelden. Bitte kommt nicht ohne Anmeldung in die Hallen. Sobald wir wissen, ab wann die Hallen wieder für uns zur Verfügung stehen, veröffentlichen wir Details zur Anmeldung. Ihr müsst euch anmelden, damit nicht zu viele Personen in der Halle sind und wir Teilnehmerlisten fürs Gesundheitsamt führen können. Diese Listen müssen wir vier Wochen aufbewahren. Der Zutritt zu den Hallen ist nur mit Trainer oder Übungsleiter möglich. Während des Trainings oder freien Spiels müssen wir die Hallen abschließen.

Welche Regeln muss ich in der Halle beachten?

Wir müssen die Vorgaben der Stadt und des Deutschen Badminton-Verbandes einhalten. Wenn ihr euch fürs freie Spiel anmeldet, bestätigt ihr, dass ihr diese Vorgaben kennt und euch daran haltet. Hier die wichtigsten Punkte.

Nur Spielerinnen, Spieler sowie Aufsichtspersonen dürfen die Hallen betreten. Eltern , Besucher und Zuschauer dürfen die Hallen nicht betreten.

Es dürfen nur absolut symptomfreie Personen in kommen. Wer Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und sollte seinen Hausarzt telefonisch kontaktieren. Dies gilt auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes.

Ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten.

Auf- und Abbau von Netzen erfolgt durch fest eingeteilte Personen, die dafür Handschuhe und Mundschutz nutzen.

Doppel und Mixed sind verboten, das Netzspiel ebenfalls. Wir dürfen nur im Bereich zwischen vorderer Aufschlags- und hinterer Außenlinie spielen.

Damit mehr Personen spielen können, spielen wir vorerst nur auf Halbfeldern. Zwischen belegten Halbfeldern muss ein leeres Halbfeld liegen. Es gibt keinen Seitenwechsel.

Verschwitzte Trikots und Handtücher sind ohne Kontakt zur Halle oder dem Netz in eine eigene Tasche oder Tüte zu verpacken.

Jede und jeder in einer Paarung nutzt jeweils einen eigenen Federball, den nur sie oder er berühren darf. Die mindestens zwei Bälle jeder Paarung werden durch große, farblich Punkte auf dem Kork deutlich voneinander unterscheidbar gemacht. Alternativ ist es möglich, die Bälle nur mit dem Schläger aufzuheben und ohne Berührung mit Hand/Körper wieder ins Spiel zu bringen.

Duschen ist in der Halle nicht möglich. Die Umkleiden sind geschlossen, die Toiletten sind geöffnet. Ihr müsst in Trainingsbekleidung in die Hallen kommen.

Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Auch wir als Vorstand freuen uns darauf, dass wir bald wieder Badminton spielen können, zwar unter ganz anderen Bedingungen als gewohnt, aber immerhin. Bitte habt Verständnis, falls es am Anfang noch etwas haken sollte. Wir werten wöchentlich unsere Erfahrungen und eure Rückmeldungen aus und passen Prozesse bei Bedarf zeitnah an. Falls ihr noch Fragen oder Anregungen habt, könnt ihr gerne den Vorstand kontaktieren.

Was steht im Kleingedruckten

Ihr seid noch da? Daumen hoch dafür. Die wichtigsten Informationen habt ihr bereits bekommen. Nun folgen für alle, die es interessiert, zu Dokumentationszwecken noch sämtliche Vorgaben, die wir berücksichtigen müssen. Nicht alle davon sind für euch relevant, wohl aber für uns als Vorstand. 🙂

Als Betreiber der städtischen Sportanlagen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden folgende Eckpunkte für die Wiedereröffnung erarbeitet:

  • Der Schutz der Gesundheit steht weiter als oberstes Ziel aller Entscheidungen. Es sind keine Zuschauer/Besucher zugelassen.

  • Die Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen für den organisierten Vereinssport findet frühestens ab dem 18. Mai 2020 statt. Eine schriftliche (auch per E-Mail) Bestätigung der Einhaltung der Regeln durch den vertretungsberechtigten Vereinsvorstand ist erforderlich.

  • Die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln der jeweiligen Fachverbände sind zwingend einzuhalten.

  • Der aktuelle Sportstättenbelegungsplan bildet die Grundlage für die Nutzung. Zusätzliche Kapazitäten/Zeiten stehen nicht zur Verfügung.

  • Bei mehrfacher Belegung einer Großsporthalle gelten die Eckpunkte für jedes Segment als einzelne Einheit. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen in den Hallen nicht treffen. Gegebenenfalls ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  • Der Zutritt zu den Sportanlagen erfolgt nur mit und durch die jeweils verantwortliche Übungsleitung. Die Sportanlagen sind während und nach dem Sportbetrieb zu verschließen. Fremden ist der Zugang zu den Sportanlagen nicht zu erlauben, sondern ausschließlich Vereinsmitgliedern. Das städtische Personal vor Ort ist nur im Ausnahmefall und dann telefonisch erreichbar.

  • Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten.

  • Der Trainingsbetrieb darf nur absolut kontaktfrei ausgeübt werden. Die Austragung von Zweikämpfen in den Mannschaftssportarten muss unterbleiben. In Zweikampf- Kontaktsportarten kann nur ein Individualtraining stattfinden.

  • Die Bildung von kleineren Trainingsgruppen, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, erfolgt analog der Vorgaben der Fachverbände.

  • Die konsequente Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durch die Nutzer, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, ist erforderlich. Dazu müssen die Vereine auch entsprechende Desinfektionsmittel vorhalten.

  • Die Teilnehmenden nutzen soweit möglich ihre eigenen Materialien, auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte möglichst verzichtet werden. Handgeräte dürfen ohne Reinigung nicht übergeben oder gemeinsam genutzt werden.

  • Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen o.ä. auf den Hallenböden sind nicht erlaubt. Sofern erforderlich müssen andere geeignete Mittel verwendet werden.

  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern und ähnliches in der Gruppe muss komplett verzichtet werden.

  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen – ausgenommen sind Toiletten.

  • Zu den Übungseinheiten kommen die Teilnehmenden in Trainingsbekleidung.

  • In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training verzichtet werden.

  • Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.

  • Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Verein verpflichtet, über die jeweilige Übungseinheit eine Teilnehmerliste (Ort, Datum, Uhrzeit, Namen und Telefonnummern der Übungsleitung und der Teilnehmenden) zu führen und mindestens 4 Wochen aufzubewahren und auf Anforderung durch das Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

  • Beim Auftreten von Infekten oder Symptomen einer Corona Virusinfektion hat eine sofortige Meldung an die Übungsleitung zu erfolgen. Dies gilt auch bei Infekten von Familienangehörigen oder direkten Kontakten zu infizierten Personen. Eine Teilnahme am Übungsbetrieb ist unter diesen Umständen dann zunächst nicht möglich.

  • Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstoß den Trainingsbetrieb für den gesamten Verein zu untersagen.

  • Der Verein gibt die vorliegenden Eckpunkte zum „Wiedereinstieg in den Vereinssport“ allen Übungsleitungen und Teilnehmenden zur Kenntnis und lässt sich die Einhaltung bestätigen.

  • Der Wiedereinstieg in das Vereinstraining ist erst möglich, wenn der vertretungsberechtigte Vorstand dem Sportamt (sportamt@wiesbaden.de) und Gesundheitsamt (Verwaltungsstab.Corona@wiesbaden.de) die Einhaltung der vorliegenden Eckpunkte sowie die vereinsinterne Kommunikation auf der beigefügten Erklärung schriftlich (Rücksendung auch per E-Mail möglich) bestätigt. Sofern Abweichungen vorgenommen werden sollen, ist ein individueller Antrag an die beiden Ämter zu stellen.

  • Die Übungsleitungen führen die unterschriebene Bestätigung zur Einhaltung der Regeln in Kopie mit, um dem Kontrollpersonal bzw. Platz-Hallenwarten gegenüber ausweisfähig zu sein.

  • Für den Fall, dass sich eine Infektion auf/in einer städtischen Sportanlage nachweisen lässt, verpflichtet sich der Verein, auf Regressansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verzichten.

Und zu guter Letzt hier noch der Link zur Pressemitteilung „Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen für Vereine„.