Neue Corona-Regeln: Zutritt zu Hallen nur mit 2G-Plus oder Auffrischimpfung

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Seit Sonntag, 9. Januar, gelten in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Das hat auch Auswirkungen auf unseren Trainings- und Spielbetrieb.

Aktualisierung am 17. Januar 2022: Das Land Hessen hat die Corona-Regeln aktualisiert. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

Wann ist Wiesbaden ein Corona-Hotspot?

Nach den aktuellen Vorgaben des Landes Hessen gelten in Hotspots besondere Regeln. Wiesbaden gilt als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Dies ist aktuell der Fall. Die Anwendung der schärferen Hotspot-Regeln endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage die jeweiligen Tage bekannt, ab dem die Regelungen für Wiesbaden Anwendung findet und ab dem die Anwendung endet.

Welche Regeln gelten in Hotspots und wer fällt unter 2G-Plus?

Solange Wiesbaden ein Hotspot ist, gelten für uns folgende relevanten Regeln: Im Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, …) gilt drinnen 2G-Plus, draußen 2G. Das heißt, ihr dürft Sporthallen nur betreten, wenn ihr die folgenden 2G-Plus-Regeln erfüllt

Zugang zur Halle haben Personen mit folgendem Nachweis:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)
  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Was zählt als Testnachweis?

Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein und bei einem Antigenschnelltest maximal 24 Stunden. Der Antigenschnelltest muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Ein Selbsttest zählt nicht als Nachweis.

Für Schülerinnen und Schüler zählt das Testheft als Nachweis. Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests im Testheft gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich. Das Testheft gilt auch an Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis. In den Ferien wird eine regelmäßige Teilnahme an Bürgertestungen empfohlen. Bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.

Was zählt als Boosterimpfung??

Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen keinen negativen Testnachweis. Eine Auffrischungsimpfung ist eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer bereits erhaltenen vollständigen Schutzimpfung. Sie besteht aus …

  • einer dritten Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna,
  • einer zweiten Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
  • einer zweiten Impfung einer genesenen Person.