Seit Donnerstag, 25. November, gelten in Hessen neue Regelungen für den Sport. Das hat auch Auswirkungen auf unseren Trainings- und Spielbetrieb. Es dürfen nur noch Personen mit einem 2G-Nachweis die Hallen betreten.
Das Land hat die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) übertarbeitet. Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen beziehungsweise Hallen) dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 anwesend sein. Das sind Personen, die geimpft oder genesen sind. Ausnahmen gelten für Kinder unter 18 und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wenn diese Personen die Hallen betreten wollen, benötigen sie einen aktuellen Testnachweis. Dabei ist ein Antigen-Schnelltest nicht ausreichend. Es wird ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test benötigt. Für Schülerinnen und Schüler zählt das Testheft der Schule als Testnachweis. Für die Nutzung von Innenräumen wie Umkleiden und Toiletten gilt ebenfalls die 2G-Regel. Die Umkleiden in der HPA sind nach wie vor für uns gesperrt und dürfen nicht betreten werden (auch dann nicht, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt).